Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages

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  1. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellt am Dienstag, 8. September 2026, vor dem Bundestag in einer 45-minütigen Rede den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie den Finanzplan des Bundes bis 2030 (21/7301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Die Vorlagen sollen nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro geplant Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2026 stehen 524,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 56,3 Milliarden Euro ausgewiesen (2026: 58,3 Milliarden Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 367,8 Milliarden Euro eingeplant. 48,3 Milliarden Euro davon sollen 2028 fällig werden. Den Gesamtausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen laut Planung 394,7 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (2026: 387,4 Milliarden Euro) und 26,9 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (2026: 22,9 Milliarden Euro). Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts soll um 20,7 Milliarden Euro auf 118,7 Milliarden Euro steigen. Davon entfallen 33,4 Milliarden Euro auf die nach der regulären Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme, die nach Angaben der Bundesregierung vollständig ausgeschöpft werden soll. Weitere 85,4 Milliarden Euro sollen über die grundgesetzliche Bereichsausnahme insbesondere für Verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben aufgenommen werden. Soziales bleibt größter Etat – Verteidigung hat deutlichstes Plus Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2027 sind im Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 201,5 Milliarden Euro eingeplant – 4,1 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Den größten Aufwuchs im Vergleich zu 2026 verzeichnet der Einzelplan 14. Der Etat des Verteidigungsministeriums steigt um 27,1 Milliarden Euro auf 109,7 Milliarden Euro. Darunter fallen 55,8 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen. Mit 12,7 Milliarden Euro ist der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Verkehr der größte Investitionsetat. Zusätzlichen 17,7 Milliarden Euro (2026: 21,2 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen. Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 Im Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind Anstiege im Ausgabevolumen geplant. Es soll 2028 bei 588,2 Milliarden Euro, 2029 bei 597,8 Milliarden Euro und 2030 bei 635,4 Milliarden Euro liegen. Gleichzeitig wird mit einem stetigen Anstieg der Steuereinnahmen gerechnet. Sie sollen 2028 bei 406,4 Milliarden Euro, 2029 bei 416,6 Milliarden Euro und 2030 bei 437,3 Milliarden Euro liegen. Die Nettokreditaufnahme soll auf 148,8 Milliarden Euro in 2028, 152,0 Milliarden Euro im Jahr 2029 und 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen. Die Nettokreditaufnahme ohne die im Grundgesetz verankerte Bereichsausnahme soll von 40,4 Milliarden Euro 2026 auf 33,4 Milliarden Euro 2027 und 15,6 Milliarden Euro 2030 sinken. Nach Angaben der Bundesregierung wird die jeweils zulässige Nettokreditaufnahme nach der regulären Obergrenze der Schuldenregel in jedem Jahr vollständig ausgeschöpft. Hinzu kommen Kredite zur Finanzierung von Ausgaben insbesondere für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten. Diese von der Schuldenregel ausgenommene Kreditaufnahme soll von 85,4 Milliarden Euro 2027 auf 151,8 Milliarden Euro 2030 steigen. Den Anstieg führt die Bundesregierung im Wesentlichen auf den Hochlauf der Verteidigungsausgaben zurück. Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung Zusätzlich zur Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts tritt die Kreditaufnahme von Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung. Dazu gehört das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für dieses sind 2027 Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt von rund 54,9 Milliarden Euro vorgesehen. Auch das 2022 mit einem Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr verfügt über eine eigene Kreditermächtigung. Für 2027 sieht dessen Wirtschaftsplan Ausgaben von rund 30 Milliarden Euro vor. Nach derzeitiger Planung soll das Sondervermögen damit Ende 2027 verausgabt sein. Deutlich steigenden Zinsausgaben des Bundes Deutlich steigen sollen zugleich die Zinsausgaben des Bundes. Im Kernhaushalt sind dafür 2027 rund 41,9 Milliarden Euro veranschlagt. 2028 sollen es 55,2 Milliarden Euro, 2029 68,1 Milliarden Euro und 2030 80,7 Milliarden Euro sein. Die Bundesregierung führt den Anstieg wesentlich auf den höheren Schuldenstand und gestiegene Renditen für Bundeswertpapiere zurück. In den Beträgen sind die Zinsausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sowie ab 2028 die Zinszahlungen für die vom Sondervermögen Bundeswehr aufgenommenen Kredite berücksichtigt. (scr/hau/24.08.2026)
  2. Im Anschluss an die Einbringungsrede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) folgt am Dienstag, 8. September 2026, eine gut eineinhalbstündige Allgemeine Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Einzelnen geht es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. Die Vorlagen sollen nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Ausgaben des Bundesfinanzministeriums Der Etat des Bundesministeriums der Finanzen sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 11,1 Milliarden Euro vor. Damit liegt der Ausgabeansatz im Einzelplan 08 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 um rund 242 Millionen Euro höher als 2026. Die Einnahmen sollen mit rund 258,8 Millionen Euro nahezu unverändert bleiben. Den größten Ausgabenzuwachs unter den nachgeordneten Behörden weist die Zollverwaltung (Kapitel 0813) auf. Für sie sind 2027 rund 3,76 Milliarden Euro vorgesehen, rund 301 Millionen Euro mehr als 2026. Die Personalausgaben steigen dabei um rund 253 Millionen Euro auf 2,66 Milliarden Euro. Die Investitionsausgaben sollen um rund 36 Millionen Euro auf 238,8 Millionen Euro wachsen. Für das Bundeszentralamt für Steuern (Kapitel 0815) sind rund 1,03 Milliarden Euro eingeplant, rund 11,7 Millionen Euro mehr als 2026. Der Etat des Informationstechnikzentrums Bund (Kapitel 0816) steigt um knapp acht Millionen Euro auf rund 1,62 Milliarden Euro. Für die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0817), Elisabeth Kaiser (SPD), sind rund 22,2 Millionen Euro vorgesehen, knapp fünf Millionen Euro mehr als 2026. Der Zuwachs entfällt im Wesentlichen auf das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale). Dessen institutionelle Förderung soll von 7,5 Millionen Euro auf 12,5 Millionen Euro steigen. Für den „Deutschland-Monitor“ sind wie 2026 eine Million Euro eingeplant, für Projekte und Fördervorhaben der Ostbeauftragten rund 2,8 Millionen Euro. Bundesrechnungshof und Bundesschuld Der Bundesrechnungshof kann mit Ausgaben in Höhe von 218,9 Millionen Euro planen. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 20 um rund 16,6 Millionen Euro über dem Soll für 2026. Die Personalausgaben sollen um rund 13,5 Millionen Euro auf 164 Millionen Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 35,1 Millionen Euro eingeplant, 384.000 Euro weniger als 2026. Die Zuweisungen und Zuschüsse sollen um 1,7 Millionen Euro auf 13,2 Millionen Euro steigen. Für Investitionen sieht der Entwurf 6,5 Millionen Euro vor, rund 1,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Kernbereich des Einzelplans 32 ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Nettokreditaufnahme liegt mit 118,7 Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau von 98,0 Milliarden Euro. Für den Schuldendienst sind 41,8 Milliarden Euro eingestellt - nach 30,3 Milliarden Euro im Jahr 2026. Steigende Steuereinnahmen Dem Entwurf für den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) zufolge geht die Bundesregierung für 2027 von Steuereinnahmen in Höhe von 394,7 Milliarden Euro aus. Das wären 7,5 Milliarden Euro mehr als 2026. Bei der Lohnsteuer liegt der Betrag bei 123,2 Milliarden Euro (2026: 117,2 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer bei 122,6 Milliarden Euro (2026: 118,2 Milliarden Euro). Wirtschaftspläne zu Sondervermögen Im Einzelplan 60 finden sich auch die Wirtschaftspläne zu dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“. Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen 2027 54,9 Milliarden Euro abfließen – davon 52,1 Milliarden Euro für Investitionen. Die Gesamtsumme ist vollständig kreditfinanziert. Über den KTF sind im kommenden Jahr Gesamtausgaben in Höhe von 38,9 Milliarden Euro vorgesehen – 22,8 Milliarden Euro davon sind Ausgaben für Investitionen. Der KTF finanziert sich über Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (2,5 Milliarden Euro), über Erlöse aus der Veräußerung von Zertifikaten im nationalen und europäischen Brennstoffemissionshandel (20,0 Milliarden Euro), über Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (10 Milliarden Euro) sowie über eine „Entnahme aus Rücklage“ in Höhe von 6,4 Milliarden Euro. Aus dem Fonds „Aufbauhilfe 2021“ sollen laut Etatentwurf im Jahr 2027 2,6 Milliarden Euro abfließen. Mit den Fondsmittel von insgesamt 30 Milliarden Euro, die hälftig von Bund und Ländern erbracht werden, sollen Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den von der Flut 2021 betroffenen Ländern finanziert werden. (scr/hau/24.08.2026)
  3. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) kann im Haushaltsjahr 2027 von Ausgaben in Höhe von 26,43 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt ausgehen – rund 1,47 Milliarden Euro weniger als 2026 mit 27,9 Milliarden Euro. Das geht aus dem Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor, über den das Parlament am Dienstag, 8. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang debattiert. Im Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr wird mit Investitionen in Höhe von rund 12,76 Milliarden Euro gerechnet (2026: 13,48 Milliarden Euro). Der Minister kann außerdem mit 17,72 Milliarden Euro (2026: 22,0 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ ausgehen. Als Einnahmen sind insgesamt rund 14,42 Milliarden Euro vorgesehen, gegenüber 14,67 Milliarden Euro im Jahr 2026. Allein aus der Lkw-Maut sollen rund 13,2 Milliarden Euro fließen (2026: 13,48 Milliarden Euro). Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 461,4 Millionen Euro veranschlagt, nach rund 353,9 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 156 Millionen Euro auf eine neue globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Der Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr soll nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. 10,69 Milliarden Euro für die Bundesfernstraßen Auf die Bundesfernstraßen (1201) entfallen im Etatentwurf Ausgaben von 10,69 Milliarden Euro (2026: 10,81 Milliarden Euro), davon 9,57 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2026: 9,49 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 4,36 Milliarden Euro (2026: 4,26 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung auf rund 2,04 Milliarden Euro - nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen sind 902,88 Millionen Euro eingestellt (2026: 907,26 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 930,48 Millionen Euro (2026: 937,39 Millionen Euro). Wie im laufenden Jahr sollen 2027 100 Millionen Euro für Radwege an Bundesstraßen bereitgestellt werden. Für die Bundesschienenwege (1202) sind rund drei Milliarden Euro vorgesehen - rund 310,5 Millionen Euro mehr als 2026 mit 2,69 Milliarden Euro. Darin enthalten sind Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene in Höhe von rund 2,23 Milliarden Euro, nach 1,81 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Von diesen Baukostenzuschüssen sind laut Erläuterungen rund 2,1 Milliarden Euro durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt. Trassenpreise im Personenfernverkehr Für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr sind nur noch 200,26 Millionen Euro eingestellt (2026: 265 Millionen Euro), für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr gar nur noch 5,34 Millionen Euro. Im laufenden Jahr sind dafür noch 200 Millionen Euro vorgesehen. „Weniger wegen Anpassung an den Bedarf“, heißt es zur Erläuterung. Die Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes schlagen mit 156,49 Millionen Euro zu Buche (2026: 185 Millionen Euro). Die Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes schlagen mit 156,49 Millionen Euro zu Buche (2026: 185 Millionen Euro). Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Kapitel 1206) sind 2027 rund 2,08 Milliarden Euro vorgesehen, nach 2,04 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Rund 1,22 Milliarden Euro gehen als Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (2026: 1,2 Milliarden Euro). Rund 849,8 Millionen Euro sind als Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen und sollen an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen gehen, „die sich überwiegend in Bundeshand befinden“ (2026: 834,76 Millionen Euro). Für die Bundeswasserstraßen (1203) sind im Kern-Etat rund 849 Millionen Euro vorgesehen, nach 1,82 Milliarden Euro 2026. Für Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen sind rund 263,5 Millionen Euro eingeplant (2026: 863,09 Millionen Euro). Der starke Rückgang hängt wesentlich mit einer Verlagerung von Ausgaben in das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zusammen. Dort sind 2027 1,2 Milliarden Euro für die Erhaltung und den Ersatz der Infrastruktur der Bundeswasserstraßen veranschlagt. Vergleichbare Ansätze von zusammen rund 967,5 Millionen Euro waren 2026 noch im Einzelplan 12 enthalten. Deutlich sinken auch die Ausgaben im Kapitel Luftfahrt (1205). Für 2027 sind dort rund 280,1 Millionen Euro vorgesehen, nach 473,3 Millionen Euro 2026. Unter anderem entfällt der für 2026 mit 171,6 Millionen Euro veranschlagte Titel für Beteiligungen an Flughafengesellschaften und die Erhöhung von Kapitalrücklagen. Als neuer Ausgabetitel wurde die Digitalisierung der unbemannten Luftfahrt aufgenommen, dafür sind 2027 drei Millionen Euro veranschlagt. Der Einzelplan umfasst zudem die Ansätze für zahlreiche nachgeordnete Bundesbehörden. Dazu gehören beispielsweise das Luftfahrt-Bundesamt und der Deutsche Wetterdienst. Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt zusätzlich zu den Ausgaben im Einzelplan 12 insgesamt rund 17,72 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bereit, nach rund 22 Milliarden Euro 2026. Neben den 1,2 Milliarden Euro für die Bundeswasserstraßen sind rund 2,81 Milliarden Euro für die Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen eingeplant (2026: 3,25 Milliarden Euro). Davon entfallen rund 2,06 Milliarden Euro auf Bundesautobahnen und 750 Millionen Euro auf Bundesstraßen. Weitere 2,22 Milliarden Euro sind für die Ausrüstung der deutschen Schieneninfrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS vorgesehen (2026: 2,45 Milliarden Euro). Rund 11,49 Milliarden Euro sollen als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes fließen (2026: 16,3 Milliarden Euro). (hau/24.08.2026)
  4. Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit befasst sich das Parlament am Dienstag, 8. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang. Der Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthält Ausgaben von 2,74 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,77 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) plant mit Einnahmen von 1,19 Milliarden Euro gegenüber 1,26 Milliarden Euro in 2026. Für Investitionen sollen rund 1,67 Milliarden Euro bereitstehen, während im laufenden Jahr dafür 1,7 Milliarden Euro eingeplant waren. Die Verpflichtungsermächtigungen bis 2048, die im Haushalt 2027 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 1,54 Milliarden Euro. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 28,8 Millionen Euro veranschlagt, nach 20,1 Millionen Euro 2026. Davon entfallen zwölf Millionen Euro auf eine neue globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Der Einzelplan 16 soll nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Lagerung radioaktiver Abfälle ist größter Ausgabeposten Den größten Ausgabenposten des Umweltetats bilden wie schon in den Vorjahren die Ausgaben für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (1603): Für 2027 sind 1,48 Milliarden Euro eingeplant, das sind 16,11 Millionen Euro mehr als 2026. Davon entfallen 935,66 Millionen Euro auf die Endlagerung und das Standortauswahlverfahren (2026: rund 970 Millionen Euro) und 540,91 Millionen Euro auf die Zwischenlagerung (2026: 490,46 Millionen Euro). Dagegen plant die Bundesregierung 2027 mit sinkenden Ausgaben für den Umweltschutz (1601): Laut Regierungsentwurf sollen 233,42 Millionen Euro bereitgestellt werden, das sind rund 28 Millionen Euro weniger als für 2026 vorgesehen waren. Einen Schwerpunkt hier bilden die Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen mit 35 Millionen Euro (2026: 33,3 Millionen Euro). Für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel stehen rund 5,5 Millionen Euro gegenüber 38,57 Millionen Euro im Jahr 2026 zur Verfügung. Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf eine Bündelung der Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Für das Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ sind im kommenden Jahr 21,6 Millionen Euro (2026: 15 Millionen Euro) vorgesehen. 19,23 Millionen Euro sollen für den „Internationalen Umweltschutz – Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere“ (2026: 20 Millionen Euro) ausgegeben werden können. Zwölf Millionen Euro (2026: 11,5 Millionen Euro) sollen für den Export grüner und nachhaltiger Umweltinfrastruktur zur Verfügung stehen. Auch die Ausgaben für den Naturschutz (1604) sollen laut Regierungsentwurf im Kernetat sinken. Für 2027 plant die Bundesregierung mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 141,22 Millionen Euro, das sind 58,24 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Maßnahmen des Meeresnaturschutzes nicht beziffert Ein Grund für den niedrigeren Mittelansatz ist, dass für 2027 die Ausgaben für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes nicht beziffert werden. Während 2026 noch 60 Millionen Euro veranschlagt waren, ist für 2027 ein Leertitel vorgesehen, der aus zweckgebundenen Einnahmen verstärkt werden kann. Konkret sieht die Meeresschutzkomponente im Windenergie-auf-See-Gesetz vor, dass fünf Prozent der Erlöse aus Versteigerungen von Lizenzen für Offshore-Windparks zweckgebunden für den Meeresnaturschutz eingesetzt werden. Laut Ministerium hängt die Höhe der für 2027 geplanten Ausgaben für den Meeresschutz von den Ergebnissen zukünftiger Versteigerungen ab. 43 Millionen Euro stehen für die folgenden Haushaltsjahre als Verpflichtungsermächtigung bereit. Einen Schwerpunkt im Bereich Naturschutz bilden erneut die Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds, für den im kommenden Jahr erneut 100 Millionen Euro bereitstehen sollen. Für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (1605) sind im kommenden Jahr ebenfalls etwas weniger Ausgaben im Budget des Ministeriums vorgesehen: 149,5 Millionen Euro, also 1,32 Millionen Euro weniger als 2026, sollen dafür bereitgestellt werden. Das dem Ministerium nachgeordnete Umweltbundesamt (1613) soll rund 217,1 Millionen Euro (2026: 211,13 Millionen Euro) erhalten, das Bundesamt für Naturschutz (1614) 64,64 Millionen Euro (2026: 64,64 Millionen Euro). Für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (1615) sollen 73,27 Millionen Euro (2026: 63,36 Millionen Euro) und für das Bundesamt für Strahlenschutz 85,54 Millionen Euro (2026: 81,67 Millionen Euro) bereitgestellt werden. Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds Das Umweltministerium bewirtschaftet 2027 zudem mehrere Haushaltstitel im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Laut Regierungsentwurf sollen etwa für Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz insgesamt rund 1,17 Milliarden Euro bereitstehen (2026: 821,56 Millionen Euro). Davon soll das Umweltressort rund eine Milliarde Euro ausgeben können, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat rund 170 Millionen Euro. Für Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland sind rund 612 Millionen Euro eingeplant (2026: 635 Millionen Euro), für Naturschutz und Klimaanpassung rund 126 Millionen Euro (2026: 50 Millionen Euro). Für die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sind 2027 75 Millionen Euro gegenüber 40 Millionen Euro im Jahr 2026 eingeplant, weitere 208 Millionen Euro sind für die folgenden Haushaltsjahre als Verpflichtungsermächtigung eingeplant. Für Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit im Klimaschutz soll das Umweltministerium 25,46 Millionen Euro (2026: 31,1 Millionen Euro) ausgeben dürfen. (sas/hau/24.08.2026)
  5. Über die Finanzplanung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) berät der Bundestag am Dienstag, 8. September 2026, etwa 90 Minuten lang. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) kann im Jahr 2027 mit etwas mehr Geld für seine digitalpolitischen Vorhaben rechnen als im laufenden Jahr. Der Einzelplan 24 des Haushaltsentwurfes für 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht Ausgaben in Höhe von 1,44 Milliarden Euro vor. Das sind 84,6 Millionen Euro mehr als das für 2026 ausgewiesene Soll von 1,36 Milliarden Euro. Von den Ausgaben entfallen rund 588 Millionen Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben (2026: 448,3 Millionen Euro), rund 543,3 Millionen Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse (2026: 547,5 Millionen Euro) sowie 326,2 Millionen Euro auf Investitionen (2026: 321 Millionen Euro). Die Personalausgaben sollen 76,8 Millionen Euro betragen (2026: 42,9 Millionen Euro). Im Einzelplan ist zudem erstmals eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen von 90 Millionen Euro veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf rund 382,5 Millionen Euro, nach rund 1,78 Milliarden Euro 2026. Der Einzelplan 24 soll nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. „IT-Infrastruktur des Bundes“ größter Ausgabeposten Größter Ausgabenbereich ist mit rund 1,09 Milliarden Euro die „IT-Infrastruktur des Bundes“ (Kapitel 2402). Gegenüber dem Soll 2026 von rund 956,2 Millionen Euro steigt der Ansatz um knapp 130 Millionen Euro. Davon entfallen unverändert rund 501 Millionen Euro auf den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes. Für die Umsetzung der „IT-Konsolidierung Bund“ sind rund 219,7 Millionen Euro vorgesehen, nach 242,6 Millionen Euro 2026. Mit der IT-Konsolidierung sollen laut Vorbemerkung auf Grundlage des Deutschland-Stacks gemeinsame Cloud-, Kommunikations- und Verwaltungslösungen sowie ein standardisierter IT-Arbeitsplatz für die Bundesverwaltung bereitgestellt werden. Erstmals für 2027 im Einzelplan 24 veranschlagt sind außerdem rund 154,6 Millionen Euro für die „IT-Betriebskonsolidierung Bund“. Dabei sollen laut Vorbemerkung cloudfähige und serverseitige IT-Lösungen der unmittelbaren Bundesverwaltung auf standardisierten virtuellen Servern der Bundescloud 2.0 in den Rechenzentren des Informationstechnikzentrums Bund zusammengeführt werden. Weitere rund 210,8 Millionen Euro sind für die „IT des Bundes“ eingeplant (2026: 212,5 Millionen Euro). Dazu zählen unter anderem 77,8 Millionen Euro für „KI-Governance und digitale Basis-Dienste“ (2026: 79,4 Millionen Euro), 56,6 Millionen Euro für die Föderale IT-Kooperation (2026: 56,6 Millionen Euro) und 24 Millionen Euro für ein Plattformökosystem für komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren (2026: 30 Millionen Euro). Neu sind sechs Millionen Euro für die „Steuerung Cybersicherheit des Bundes“. „Innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ Für „Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität“ (Kapitel 2401) sind rund 208,4 Millionen Euro vorgesehen, rund 14,1 Millionen Euro weniger als 2026. Die Titelgruppe „Digitale Innovationen“ umfasst rund 148,4 Millionen Euro (2026: 150,8 Millionen Euro). Davon entfallen 81,2 Millionen Euro auf „Souveräne Dateninfrastruktur, Datenverfügbarkeit und Künstliche Intelligenz“ (2026: 89 Millionen Euro) sowie rund 28,3 Millionen Euro auf „Digitale Souveränität und Ökosysteme digitaler Innovationen“ (2026: 28,65 Millionen Euro) einschließlich der Sovereign Tech Agency. Die Zuschüsse für „innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ sollen dagegen von rund 26 Millionen Euro auf 35,2 Millionen Euro steigen. Für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregesteuerter Netztechnologien sind 17,2 Millionen Euro an Zuschüssen vorgesehen (2026: 18 Millionen Euro), weitere 6,2 Millionen Euro für entsprechende Investitionen - ebenso viel wie 2026. Die Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft sollen von 20 Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro sinken. Für das Gigabitbüro sind wie 2026 3,6 Millionen Euro eingeplant. Nahezu unverändert bleibt mit rund 62,9 Millionen Euro der Ansatz für „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ (Kapitel 2403) (2026: 62,93 Millionen Euro). Davon sind wie 2026 60 Millionen Euro in einer eigenen Titelgruppe gebündelt. 47,5 Millionen Euro sollen für Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus zur Verfügung stehen. Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das Zentrum für Legistik finanziert werden. Weitere 12,5 Millionen Euro sind für den Effizienzfonds der Modernisierungsagenda Bund vorgesehen. Breitbandausbau durch Sondervermögen Zusätzliche Mittel für Digitalisierungsaufgaben stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) zur Verfügung. Die dortige Titelgruppe „Investitionen in die Digitalisierung“ umfasst 2027 insgesamt rund 9,04 Milliarden Euro, nach knapp sechs Milliarden Euro 2026. Darin enthalten sind auch von anderen Ressorts bewirtschaftete Titel, etwa für Mikroelektronik. Das BMDS bewirtschaftet innerhalb der Titelgruppe 2027 sechs Titel mit einem Volumen von zusammen rund 3,75 Milliarden Euro, nach rund 3,11 Milliarden Euro 2026. Für diese sechs Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von zusammen rund 3,14 Milliarden Euro vorgesehen. Den größten dieser Posten bildet die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. Dafür sind rund 2,61 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 2,26 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Für den Mobilfunkausbau sinkt der Ansatz dagegen von 200 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro. Mittelaufwuchs für die Digitalisierung der Verwaltung Deutlich mehr Mittel sieht das Sondervermögen für die Digitalisierung der Verwaltung vor. Für „Bürgerkonto / Infrastruktur / KI in Verwaltung und Wirtschaft“ steigt der Ansatz von 256 Millionen Euro auf rund 495 Millionen Euro. Für „Transformation / Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik“ sind knapp 200 Millionen Euro vorgesehen, nach 45 Millionen Euro 2026. Die höheren Ansätze für beide Titel begründet der Wirtschaftsplan mit der Nachveranschlagung nicht abgeflossener Mittel aus 2025 sowie mit einer Anpassung an die prognostizierten Mittelabflüsse. Für das europäische Identitätsökosystem und die sogenannte EUDI-Wallet stehen 155 Millionen Euro bereit (2026: 162 Millionen Euro). Der Ansatz zur Modernisierung der Registerlandschaft sinkt von 194 Millionen Euro auf rund 146,8 Millionen Euro. (scr/hau/24.08.2026)
  6. Der Bundestag beschäftigt sich am Dienstag, 8. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für 2027. Der Einzelplan 09 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) umfasst Ausgaben von 5,55 Milliarden Euro. Das sind rund 353,6 Millionen Euro weniger als 2026 (5,90 Milliarden Euro). Der Einzelplan 09 bildet allerdings nur einen Teil der Ausgaben für das Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ab. Wesentliche Ausgaben des BMWE sind im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) etatisiert. Das betrifft laut Haushaltsentwurf insbesondere die Energiepolitik und Transformationstechnologien. Im Kernhaushalt sind außerdem pauschale Einsparvorgaben - sogenannte globale Minderausgaben, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet sind - von insgesamt rund 79 Millionen Euro vorgesehen, nach 58,8 Millionen Euro 2026. Davon entfallen rund 43 Millionen Euro auf eine globale Minderausgabe. Neu hinzu kommen 36 Millionen Euro als globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Der Einzelplan 09 soll nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. 1,8 Milliarden Euro für Unterstützung des Mittelstandes Für das Kapitel „Wirtschaftswachstum für Industrie und Mittelstand“ sind rund 1,80 Milliarden Euro vorgesehen, nach 1,85 Milliarden Euro 2026. Einen Schwerpunkt bilden das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand und das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen mit zusammen rund 539 Millionen Euro, nach 558,4 Millionen Euro im laufenden Jahr. Für die Industrieforschung stehen rund 232 Millionen Euro bereit. Die Titelgruppe „Neue Mobilität“, die Fördermaßnahmen für Automobilindustrie, Luftfahrt und maritime Wirtschaft bündelt, umfasst rund 393 Millionen Euro (2026: 409 Millionen Euro). Für die Titelgruppe „Digitale Agenda“ sind rund 140 Millionen Euro vorgesehen, nach 399,04 Millionen Euro im laufenden Jahr. Das Kapitel „Chancen der Regionen“ umfasst rund 934,9 Millionen Euro, nach 1,16 Milliarden Euro 2026. Für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sind rund 637,8 Millionen Euro eingeplant. Weitere 30,5 Millionen Euro entfallen auf ein Sonderprogramm. Für das Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte des Braunkohletagebaus sowie von Stein- und Braunkohleanlagen stehen rund 256,2 Millionen Euro zur Verfügung. Im Vorjahr waren dafür, damals noch im Kapitel „Energie“, rund 202,5 Millionen Euro veranschlagt. Für das Kapitel „Energie“ sind rund 474,3 Millionen Euro vorgesehen, nach 610,9 Millionen Euro 2026. Beteiligungen des Bundes an den Übertragungsnetzbetreibern TenneT Deutschland, 50Hertz und TransnetBW bilden mit zusammen rund 171 Millionen Euro einen Schwerpunkt. Für die Wismut-Sanierung und das Auslaufen der Steinkohlesubventionen sind rund 142,7 Millionen Euro vorgesehen. Weitere 58,6 Millionen Euro stehen für die energie- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine bereit. Der entsprechende Titel war 2026 mit rund 99,3 Millionen Euro noch im Kapitel „Chancen der Globalisierung“ mit veranschlagt. Für die „Chancen der Globalisierung“ sieht der Entwurf rund 322,3 Millionen Euro vor, nach 442,5 Millionen Euro 2026. Der Rückgang ist damit auch durch die Verlagerung des Ukraine-Titels in das Energiekapitel geprägt. Fünf Milliarden Euro für die Strompreiskompensation Ein erheblicher Teil der energie- und wirtschaftspolitischen Förderung des BMWE läuft über den Klima- und Transformationsfonds. Für die Strompreiskompensation sind 2027 fünf Milliarden Euro vorgesehen, nach vier Milliarden Euro 2026. Für den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten stehen rund 5,53 Milliarden Euro bereit, nach 6,5 Milliarden Euro 2026. Weitere rund 2,45 Milliarden Euro sind für den Industriestrompreis zur Entlastung energieintensiver Unternehmen veranschlagt; 2026 waren dafür 1.000 Euro angesetzt. Weitere rund 12,56 Milliarden Euro sind im KTF für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vorgesehen. Für den Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion sind rund 1,62 Milliarden Euro und für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie rund 1,25 Milliarden Euro eingeplant. Die Förderung der Energie- und Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe umfasst rund 918,8 Millionen Euro, nach 973,2 Millionen Euro 2026. Auch im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bewirtschaftet das BMWE milliardenschwere Förderansätze. Für „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ sind 2027 rund 4,19 Milliarden Euro vorgesehen, nach 2,48 Milliarden Euro 2026. Weitere 250 Millionen Euro stehen für digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und Künstliche Intelligenz bereit, nach zehn Millionen Euro im Vorjahr. Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze Für Investitionen in die Energieinfrastruktur sind im SVIK außerdem insgesamt rund 2,50 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 2,09 Milliarden Euro 2026. Den größten Posten bilden mit rund 1,87 Milliarden Euro der Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze; 2026 waren dafür knapp 1,40 Milliarden Euro angesetzt. Für die Deutsche Energy Terminal GmbH sowie schwimmende Flüssiggas-Terminals und deren Standorte stehen rund 515,6 Millionen Euro bereit, nach 575 Millionen Euro 2026. Weitere 118,4 Millionen Euro sind wie im Vorjahr für Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung Nordostdeutschlands im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt eingeplant. (scr/hau/24.08.2024)
  7. Höhepunkt der viertägigen ersten Beratung des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist am Mittwoch, 9. September 2026, die dreieinhalbstündige Generaldebatte zur Politik der Bundesregierung. Bei der sogenannten Elefantenrunde werden neben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen das Wort ergreifen. Beraten wird dabei auch der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 enthaltene Etat von Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Einzelplan 04), der auf rund 5,16 Milliarden Euro steigen soll. Das sind rund 165,5 Millionen Euro mehr als im Soll 2026. Der Einzelplan 04 soll nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Von den Gesamtausgaben entfallen rund 2,08 Milliarden Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben, rund 353 Millionen Euro mehr als 2026. Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 1,92 Milliarden Euro vorgesehen, rund 82 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Die Investitionsausgaben sinken um rund 155 Millionen Euro auf 743,9 Millionen Euro. Die Personalausgaben steigen dagegen um rund 36,5 Millionen Euro auf 438,2 Millionen Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind rund 635,1 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 20,5 Millionen Euro veranschlagt, nach rund 33,6 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 18 Millionen Euro auf globale Minderausgaben für Effizienzmaßnahmen. Deutlich mehr Mittel für den Bundesnachrichtendienst Deutlich steigen die Zuschüsse an den Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414). Für den BND sind 2027 rund 1,85 Milliarden Euro eingeplant, rund 342 Millionen Euro mehr als 2026 mit 1,51 Milliarden Euro. Damit entfällt mehr als ein Drittel der Ausgaben des gesamten Einzelplans auf den Nachrichtendienst. Für den Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt selbst (Kapitel 0412) sind rund 271,8 Millionen Euro vorgesehen, rund 11,5 Millionen Euro mehr als 2026. Für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts sollen davon 132,5 Millionen Euro ausgegeben werden, nach 133,5 Millionen Euro im laufenden Jahr. Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben des Geschäftsbereichs des Kanzleramts (Kapitel 0411) steigen von rund 82,1 Millionen Euro auf 86 Millionen Euro. Unter den „Sonstigen Bewilligungen“ (Kapitel 0410) sind rund 23,1 Millionen Euro eingeplant, nach knapp 25 Millionen Euro 2026. Der Zuschuss an die Stiftung Wissenschaft und Politik sinkt von 19,3 Millionen Euro auf rund 18,6 Millionen Euro. 361,7 Millionen Euro für die Sportförderung Für die zukünftige Staatsministerin für Sport und Ehrenamt beziehungsweise den zukünftigen Staatsminister für Sport und Ehrenamt – aktuell ist die Position nicht besetzt – sind 2027 insgesamt rund 398,3 Millionen Euro veranschlagt, knapp 11,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Davon entfallen rund 361,7 Millionen Euro auf die Titelgruppe „Sport“, nach 351,2 Millionen Euro 2026. Die zentralen Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports sollen von 223,2 Millionen Euro auf 235,7 Millionen Euro aufgestockt werden. Mehr Mittel sind auch für die Olympiabewerbung vorgesehen: Der Ansatz steigt von 2,45 Millionen Euro auf sechs Millionen Euro. Das Zentrum Safe Sport soll fünf Millionen Euro erhalten, nach 2,81 Millionen Euro 2026. Für den weiteren Aufbau der Spitzensportagentur sind rund 1,08 Millionen Euro vorgesehen, nach 500.000 Euro im laufenden Jahr. Ehrenamt und Engagement Für die Titelgruppe „Ehrenamt und Engagement“ sind mit rund 26,9 Millionen Euro nahezu unverändert hohe Ausgaben eingeplant. Davon entfallen erneut 20 Millionen Euro auf den Zuschuss an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Kapitel 0417) soll rund zwölf Millionen Euro ausgeben können, rund 628.000 Euro mehr als 2026. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Kapitel 0432) soll 2027 rund 148,2 Millionen Euro ausgeben können, rund 10,6 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben des Geschäftsbereichs des Presse- und Informationsamtes (Kapitel 0431) sinken dagegen von rund 14,7 Millionen Euro auf 13,1 Millionen Euro. 2,1 Milliarden Euro für Kulturstaatsminister Weimer Für den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer (parteilos), weist der Entwurf Ausgaben in Höhe von 2,1 Milliarden Euro aus. Der finanzielle Schwerpunkt des Kapitels 0452 liegt bei der Titelgruppe 02 „Kulturförderung im Inland“ (918,6 Millionen Euro, 2026: 1,1 Milliarden Euro) bei der Titelgruppe 03 „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ (377,0 Millionen Euro, 2026: 385,7 Millionen Euro) und bei der Titelgruppe 09 „Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen) (413,1 Millionen Euro, 2026: 419,9 Millionen Euro). Bei letzterem Posten geht der Löwenanteil an die Deutsche Welle (388,6 Millionen Euro, 2026: 395,4 Millionen Euro). (hau/24.08.2026)
  8. Der Bundestag berät am Mittwoch, 9. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang den Etatentwurf 2027 des Auswärtigen Amtes. Der Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht Ausgaben in Höhe von 5,9 Milliarden Euro vor – etwas weniger als 2026 (6,0 Milliarden Euro). Außenminister Johann Wadephul (CDU) kann mit Einnahmen von 192,8 Millionen Euro kalkulieren – wie auch in diesem Jahr. Der Einzelplan 05 soll nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Etwas weniger Geld für die Friedenssicherung Die Programmausgaben im Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“ (0501) sollen laut Entwurf um 233,8 Millionen Euro auf 2,2 Milliarden Euro sinken. Für Ausgaben in der Titelgruppe „Humanitäre Hilfe und Krisenprävention“ sieht der Entwurf 1,4 Milliarden Euro vor und liegt damit leicht unter dem Niveau für dieses Jahr. Die in dem Kapitel enthaltenen Ausgaben in der Titelgruppe „Leistungen an die VN und im internationalen Bereich“ sollen mit rund 680 Millionen Euro um mehr als 200 Millionen Euro geringer ausfallen als im laufenden Jahr (2026: 887,8 Millionen Euro). Der Mittelansatz in der Titelgruppe „Sicherheit, Stabilität und Abrüstung“ soll von 73,0 auf 70,7 Millionen Euro sinken. Für die Titelgruppe „Globale Partnerschaften“ sind statt 20,1 Millionen Euro in 2026 für 2027 19,9 Millionen Euro eingeplant. Die Ausgaben im Kapitel „Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen“ (Kapitel 0502) sollen 2027 von 180 Millionen Euro auf 228,9 Millionen Euro stiegen. Für die „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“ (Kapitel 0504) sind im Jahr 2027 im Entwurf Ausgaben in Höhe von 960,5 Millionen Euro vorgesehen, 17,7 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Darunter fallen unter anderem die Ausgaben für das deutsche Auslandsschulwesen, die in der entsprechenden Titelgruppe mit 308,8 Millionen Euro veranschlagt sind und damit rund acht Millionen Euro über dem Vorjahresansatz liegen. Für die Titelgruppe „Allgemeine Auslandskulturarbeit“ sollen im kommenden Jahr insgesamt 116,2 Millionen Euro (2026: 127,5 Millionen Euro) als Projektförderung ausgereicht werden dürfen. Die intentionelle Förderung der allgemeinen Auslandskulturarbeit schlägt mit 510,4 Millionen Euro zu Buche (2026: 516,2 Millionen Euro). Darunter fallen unter anderem die Zuschüsse an das Goethe-Institut (225,3 Millionen Euro) und den Deutschen Akademischen Austauschdienst (204,9 Millionen Euro) für Betriebe und operative Mittel. (hau/24.08.2026)
  9. Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr auf 139,6 Milliarden Euro und damit auf einen erneuten Höchststand seit Ende des Kalten Krieges steigen. Das sieht der Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor. Laut dem am Mittwoch, 9. September 2026, zur Beratung anstehenden regulären Wehretat (Einzelplan 14) sind Ausgaben von 109,7 Milliarden Euro (2026: 82,7 Milliarden Euro) eingeplant, weitere Ausgaben von 29,9 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert werden. Im laufenden Jahr 2026 werden 82,7 Milliarden Euro im regulären Wehretat und 25,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr bereitgestellt. Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen somit 2027 noch einmal um 31,4 Milliarden Euro anwachsen. Der Einzelplan 14, in dem sich auch der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Bundeswehr“ befindet, soll nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Sondervermögen Bundeswehr Möglich werden die gewaltigen Steigerungen der Verteidigungsausgaben im Vergleich zu den Vorjahren nur durch das 2022 vom Bundestag beschlossene Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro und durch eine Grundgesetzänderung am Ende der vergangenen Legislaturperiode, die die Verteidigungsausgaben von den Beschränkungen der sogenannten Schuldenbremse befreite. Am stärksten profitieren von den steigenden Verteidigungsausgaben sollen die militärische Beschaffung der Bundeswehr mit einem Ausgabenvolumen von insgesamt mehr als 60 Milliarden Euro. Aus dem Einzelplan 14 sollen 30,3 Milliarden Euro und aus dem Sondervermögen weitere 29,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Im laufenden Jahr plant der Bund mit Ausgaben von insgesamt 45 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen. Weitere Ausgaben von 8,6 Milliarden Euro sind für den Erhalt des vorhandenen Materials (2026: 7,7 Milliarden Euro) und 2,9 Milliarden Euro für Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung (2026: 1,6 Milliarden Euro) veranschlagt. Zur Deckung der Personalausgaben der Streitkräfte (Soldaten und Zivilangestellte) sollen 26,7 Milliarden Euro bewilligt werden, knapp 2 Milliarden Euro mehr als 2026 (24,7 Milliarden Euro). Für die Unterbringung der Soldaten, den Betrieb und Erhalt von Kasernen und Anlagen sind Ausgaben von 19,3 Milliarden Euro vorgesehen, deutlich mehr als im laufenden Jahr (2026:11,5 Milliarden Euro). (hau/24.08.2026)
  10. Über den Etatvorschlag der Bundesregierung für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23), der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthalten ist, berät der Bundestag am Mittwoch, 9. September 2026, 90 Minuten lang. Bundesministerin Reem Alabali Radovan (SPD) soll dem Entwurf zufolge im kommenden Jahr 9,47 Milliarden Euro (2026: 10,05 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Mit geplanten Investitionen in Höhe von 5,92 Milliarden Euro (2025: 6,11 Milliarden Euro) ist der Einzelplan 23 der drittgrößte Investitionshaushalt des Bundes. Im Einzelplan sind außerdem pauschale Einsparvorgaben – sogenannte globale Minderausgaben, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet sind - von insgesamt 99,43 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen wie schon 2026 rund 45,43 Millionen Euro auf einen Konsolidierungsbeitrag. Neu hinzukommen soll eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 54 Millionen Euro. Der Etatentwurf soll nach den bis Freitag, 11. September 2026, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Kürzungen bei der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit sind 2027 rund 3,91 Milliarden Euro eingeplant (2026: 4,64 Milliarden Euro). Darunter fällt auch die bilaterale technische Zusammenarbeit, für die nur noch 1,57 Milliarden Euro vorgesehen sind, nach 1,74 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Die Mittel für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit sollen dagegen von 1,97 Milliarden Euro auf rund 2,09 Milliarden Euro steigen. Allerdings hinkt der Vergleich aufgrund einer Umgliederung im Einzelplan. Denn 2027 wird der Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ geführt. Auch hier soll deutlich gespart werden: Nur noch rund 434,9 Millionen Euro sind für die Krisenbewältigung vorgesehen, nach rund 710,8 Millionen Euro 2026. Der Ansatz für die „Globale Transformation von Ernährungssystemen“ soll von 259,4 Millionen Euro auf 173,2 Millionen Euro sinken. Für die Unterstützung von Geflüchteten und Aufnahmeländern sind dagegen 450 Millionen Euro eingeplant, 30 Millionen Euro mehr als 2026. Für das zivilgesellschaftliche, kommunale und wirtschaftliche Engagement sollen die Ausgaben von rund 1,32 Milliarden Euro auf 1,17 Milliarden Euro zurückgehen. Für Vorhaben der politischen Stiftungen stehen nur noch 267 Millionen Euro bereit, nach rund 374,5 Millionen Euro 2026. Die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen sinkt von 295 Millionen Euro auf 278 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements sollen hingegen von rund 394,5 Millionen Euro auf 425,5 Millionen Euro steigen. Beiträge an die Vereinten Nationen gehen zurück Für das Kapitel „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ sieht der Entwurf rund 1,61 Milliarden Euro vor, nach 1,78 Milliarden Euro 2026. Unter anderem sollen die Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen von rund 515,9 Millionen Euro auf 442,7 Millionen Euro zurückgehen. Der Beitrag zu den Europäischen Entwicklungsfonds der Europäischen Union soll auf 94,7 Millionen Euro sinken (2026: 144,1 Millionen Euro), der für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria auf 286 Millionen Euro nach 288 Millionen Euro 2026. Für die entwicklungswichtigen multilateralen Hilfen zum weltweiten Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz sind nur noch rund 694,6 Millionen Euro eingeplant, nach 728,7 Millionen Euro 2026. Mehr Geld soll demgegenüber an multilaterale Entwicklungsbanken fließen. Dafür sollen rund 1,36 Milliarden Euro zur Verfügung stehen (2026: 1,21 Milliarden Euro). Allein die Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe sollen von rund 909,9 Millionen Euro auf 1,09 Milliarden Euro steigen. KTF-Mittel für den Schutz von Tropenwäldern Zusätzliche Mittel - insgesamt 178,6 Millionen Euro – bewirtschaftet das BMZ 2027 im Klima- und Transformationsfonds. Davon sollen 126,6 Millionen Euro auf die im Rahmen der Weltklimakonferenz 2025 in Brasilien verkündete „Tropical Forest Forever Facility“ (TFFF) zum Schutz von Tropenwäldern entfallen sowie 52 Millionen Euro auf Maßnahmen der internationalen Transformation. Für den deutschen Beitrag zum TFFF sind außerdem Verpflichtungsermächtigungen von 873,4 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt plant die Bundesregierung dafür eine Milliarde Euro ein. (joh/hau/24.08.2026)